Nicht mehr nur freiwillig: Rauchmelder-Pflicht in Baden-Württemberg

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Die Übergangsfrist läuft: Ende Juli 2013 hat der Stuttgarter Landtag ein Gesetz zur Rauchwarnmelderpflicht verabschiedet. Neubauten müssen grundsätzlich mit Rauchmeldern ausgestattet sein und bestehende Gebäude bis Ende 2014 nachgerüstet werden.

Jährlich sterben in Deutschland mehr als 400 Menschen bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. Die meisten Brände brechen in der Nacht aus. Das Gefährliche dabei ist nicht das Feuer, sondern der Rauch, denn 95 Prozent der Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Der Rauchmelder weckt einen im Ernstfall frühzeitig auf und gibt den Betroffenen die Zeit für die Flucht ins Freie.

Wo muss ein Rauchmelder angebracht werden?

Rauchmelder müssen nicht in allen Räumen installiert werden, sondern in allen Zimmern in denen Menschen schlafen und den von dort abgehenden Fluchtwegen: Also Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer, Flure, Treppen und Hauseingänge. Sie müssen fachlich korrekt nach DIN-EN 14676 zur Installation von Rauchwarnmeldern angebracht werden. Bei Mietwohnungen muss der Eigentümer für die Nachrüstung aufkommen.

Lassen Sie sich von Ihrem Elektrotechniker beraten

Für Raucher, Hobbyköche und Kaminbesitzer könnten durch die Gesetzesänderung Schwierigkeiten entstehen. Einfache Rauchmelder unterscheiden nicht zwischen dem Rauch aus einem Feuer und dem Qualm einer Zigarette. Elektriker raten deshalb, künftig zum Rauchen auf den Balkon zu gehen oder zumindest das Fenster weit aufzumachen, damit sich der Qualm nicht in der Wohnung staut. Auch eine Dunstabzugshaube leistet hier gute Dienste. Bei der Auswahl eines geeigneten Gerätes hilft Ihnen der Elektro-Fachmann.

Wer haftet im Ernstfall?

Die Rauchmelderpflicht hat offiziell keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz bei der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Aber mit dem Rauchmeldergesetz kommen auf Eigentümer und Vermieter erhebliche Pflichten zu: Der Eigentümer hat die Pflicht zur Installation und er muss dafür sorgen, dass die Rauchwarnmelder zu jeder Zeit betriebsbereit sind. Die Rauchmelder müssen jährlich überprüft und die Überprüfung protokolliert werden. Wenn der Vermieter die Haftung mit einiger Sicherheit abgeben will, sollte er eine Elektro-Fachfirma beauftragen. Sind keine Rauchwarnmelder installiert und es entsteht dadurch ein Sach- oder Personenschaden, kann der Versicherungsnehmer eine Kürzung der Entschädigung nicht ausschließen.

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