Geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach DIN 14676
Rauchwarnmelder können Leben retten – diese Tatsache veranlasst immer mehr Wohnungsbesitzer dazu, sich mit dem Thema Rauchwarnmelder auseinander zu setzten. Auch der Gesetzgeber hat hier mit entsprechenden Bestimmungen reagiert. So müssen in Neubauten bereits diese Warngeräte eingebaut werden. Aber auch bei älteren Wohnbauten ist eine Nachrüstung ab 2015 vorgeschrieben.
Eine Übersicht der gesetzlichen Bestimmungen für die einzelnen Bundesländer finden Sie hier: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/aus-den-bundeslaendern/
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